Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 6a - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3478; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 133
Geltung ab 06.09.2002; FNA: 2129-8-32 Umweltschutz
| |

§ 6a Anwendung der Notfallverfahren



(1) Die §§ 6b bis 6d sind anzuwenden, wenn

1.
die Europäische Kommission nach Artikel 28 der Verordnung (EU) 2024/2747 einen Durchführungsrechtsakt in Bezug auf ein Gerät oder eine Maschine erlassen hat, für das oder die diese Verordnung gilt, und

2.
ein Gerät oder eine Maschine, für das oder die diese Verordnung gilt, in der Liste krisenrelevanter Waren nach Artikel 18 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, der Verordnung (EU) 2024/2747 enthalten ist.

(2) Die §§ 6b bis 6d sind nur anzuwenden, solange der Notfallmodus für den Binnenmarkt nach Artikel 18 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/2747 aktiviert ist.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 6a 32. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2026Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
vom 11.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 133

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6a 32. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a 32. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 32. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6b 32. BImSchV Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten und Maschinen (vom 30.05.2026)
... derjenigen Geräte und Maschinen vorrangig bearbeiten, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind und die den ... gilt unabhängig davon, ob ein Antrag vor oder nach der Aktivierung des Notfallmodus nach § 6a Absatz 2 gestellt wurde. (2) Dem antragstellenden Hersteller dürfen durch die Priorisierung ...
§ 6c 32. BImSchV Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist (vom 30.05.2026)
... Behörde genehmigen, dass ein Gerät oder eine Maschine, das oder die in einem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt ist, ohne Durchführung der in § 3 ...
§ 6d 32. BImSchV Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden (vom 30.05.2026)
... hat Marktüberwachungstätigkeiten für Geräte und Maschinen, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, Vorrang einzuräumen.  ... den Ausbau der Prüfkapazitäten für jene Geräte und Maschinen, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
V. v. 11.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 133
Artikel 1 3. BImSchV32ÄndV Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
... Angabe „Klimaschutz," eingefügt. 3. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6d eingefügt: „§ 6a Anwendung der Notfallverfahren (1) ... 3. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6d eingefügt: „ § 6a Anwendung der Notfallverfahren (1) Die §§ 6b bis 6d sind anzuwenden, wenn ... derjenigen Geräte und Maschinen vorrangig bearbeiten, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind und die den ... Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag vor oder nach der Aktivierung des Notfallmodus nach § 6a Absatz 2 gestellt wurde. (2) Dem antragstellenden Hersteller dürfen durch die ... Behörde genehmigen, dass ein Gerät oder eine Maschine, das oder die in einem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt ist, ohne Durchführung der in § 3 ... hat Marktüberwachungstätigkeiten für Geräte und Maschinen, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, Vorrang einzuräumen.  ... den Ausbau der Prüfkapazitäten für jene Geräte und Maschinen, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind." 4. § 9 Absatz 1 ...