§ 1 Anwendungsbereich
(1)
1Diese Verordnung gilt für Geräte und Maschinen, die nach Artikel 2 der
Richtlinie 2000/14/EG in der Fassung vom 23. Oktober 2024 in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
2Die Geräte und Maschinen nach Satz 1 sind im Anhang dieser Verordnung aufgelistet.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne VerweiseAnhang 32. BImSchV ... Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung. Legende: ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
V. v. 27.12.2005 BGBl. I S. 3725; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.06.2006 BGBl. I S. 1312
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261
Zweite Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
V. v. 22.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 249
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