Akademischer Direktor
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- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -
Botschafter
1Botschaftsrat
Bundesbankdirektor
2DekanDirektor3Generalkonsul
4Gesandter
4Hauptkustos
Koordinierender Militärrabbiner
Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat
Direktor einer Fachschule
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- als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -8, 9
Regierungsschuldirektor
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- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -
Studiendirektor
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- im höheren Dienst
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- als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,8, 9
zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben -
Oberstleutnant
7, 10Fregattenkapitän
7, 10Oberfeldapotheker
Flottillenapotheker
Oberfeldarzt
Flottillenarzt
Oberfeldveterinär
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- 1
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.
- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.
- 3
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8, B 9. Prüfer als Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 4
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6.
- 5
- (aufgehoben)
- 6
- (aufgehoben)
- 7
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
- 8
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- 9
- Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 10
- Auf herausgehobenen Dienstposten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.