§ 3 Periodizität
Die Erhebung wird gleichmäßig über die Kalenderwochen verteilt durchgeführt. In jedem Auswahlbezirk werden die Erhebungseinheiten innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 MZG 2005 Trennung und Löschung ... Aufbereitung der jeweils letzten aufeinander folgenden Erhebung in einem Auswahlbezirk nach § 3 zu vernichten. (3) Die zur Kennzeichnung statistischer Zusammenhänge ... Aufbereitung der jeweils letzten aufeinander folgenden Erhebung in einem Auswahlbezirk nach § 3 zu löschen. (4) Vor- und Familienname sowie Gemeinde, Straße, Hausnummer ... auch im Haushaltszusammenhang für die Durchführung von Folgebefragungen nach § 3 verwendet werden. Die in Satz 1 genannten Hilfsmerkmale dürfen auch als Grundlage für ...
§ 13a MZG 2005 Experimentierklausel (vom 09.12.2014) ... mit Einwilligung der Betroffenen für die Durchführung der Folgebefragungen nach § 3 Angaben zu den Erhebungsmerkmalen aus den vorangegangenen Befragungen zu verwenden; zu diesem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union
V. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2265
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