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§ 18 - Häftlingshilfegesetz (HHG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Geltung ab 29.09.1969; FNA: 242-1 Politische Häftlinge
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Geltung ab 29.09.1969; FNA: 242-1 Politische Häftlinge
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§ 18 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 25. Februar 2025 BGBl. 2025 I Nr. 63 m.W.v. 1. Juli 2025
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Frühere Fassungen von § 18 HHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.07.2025 | Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63 |
| aktuell vorher | 12.11.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 07.11.2015 BGBl. I S. 1922 |
| aktuell | vor 12.11.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18 HHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 HHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Einigungsvertrag
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Anlage I Kapitel II D II EV Sachgebiet D - Kriegsfolgenrecht
... b) In § 17 Satz 2 wird nach dem Wort Förderung die Angabe nach § 18 eingefügt. c) § 18 wird wie folgt geändert: ... Förderung die Angabe nach § 18 eingefügt. c) § 18 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung ... beantragt worden sind. e) In § 22 Abs. 1 wird die Angabe § 18 Abs. 1 durch die Angabe § 18 ersetzt. 3. Verordnung über die ... e) In § 22 Abs. 1 wird die Angabe § 18 Abs. 1 durch die Angabe § 18 ersetzt. 3. Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 07.11.2015 BGBl. I S. 1922
Artikel 1 HHGuBVFGÄndG Änderung des Häftlingshilfegesetzes
... Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt." 2. In § 18 Satz 3 werden im Hauptsatz nach den Wörtern „als Einkommen" die Wörter ... die Wörter „und als Vermögen" eingefügt. 3. Dem § 18 wird folgender Satz angefügt: „Ein Antrag auf Leistungen nach Satz 1 kann ...
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Artikel 2 StepVGEG Änderung des Häftlingshilfegesetzes
... Schädigungen solche im Sinne des Satzes 1 sind." 2. Die §§ 15 bis 25 werden aufgehoben. 3. In § 25b wird die Angabe „und § 18" ... §§ 15 bis 25 werden aufgehoben. 3. In § 25b wird die Angabe „und § 18 " ...
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG)
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2830; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.06.2008 BGBl. I S. 1074
Artikel 2 HKStAufhG Änderung des Häftlingshilfegesetzes
... 16 Finanzierung (1) Für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 18 kann die Stiftung die ihr für diese Zwecke noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6650/a94959.htm
