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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2017 aufgehoben
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§ 14 - Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes (LAP-mDZollV k.a.Abk.)

V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1682; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1179
Geltung ab 31.07.2001; FNA: 2030-7-7-1 Beamte
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§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung



Einführungs- und Abschlusslehrgang werden am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung durchgeführt. Die Einstellungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung zum Einführungs- und Abschlusslehrgang zu.





 

Frühere Fassungen von § 14 Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.01.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes
vom 15.01.2009 BGBl. I S. 45

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 LAP-mDZollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mDZollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 LAP-mDZollV Zulassung zum Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... und Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 24 und 30 bis 44 sind entsprechend anzuwenden. (4) Wird die Zwischenprüfung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes
V. v. 15.01.2009 BGBl. I S. 45
Artikel 1 2. LAP-mDZollVÄndV
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 14 wie folgt gefasst: „§ 14 Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung". 2. § 3 wird ... 7. Es werden ersetzt: a) in der Überschrift zu § 14 , § 14 Satz 1 und 2, § 23 Absatz 6 Satz 1, § 30 Absatz 2 Satz 3, Absatz 4 und Absatz ... 7. Es werden ersetzt: a) in der Überschrift zu § 14, § 14 Satz 1 und 2, § 23 Absatz 6 Satz 1, § 30 Absatz 2 Satz 3, Absatz 4 und Absatz 8 Satz 1 ...