Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 6 - Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV k.a.Abk.)

V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
Geltung ab 01.01.2000 bis 31.12.2008; FNA: 605-1-12-3 Gemeindefinanzen
| |

§ 6



Für die länderweise Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer für Dezember 1999 sowie für die Abrechnung des Länderfinanzausgleichs für die Jahre 1998 und 1999 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 18. Juni 1998 (BGBl. I S. 1505) anzuwenden.