Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2009 aufgehoben
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§ 21 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 21 Zeitliche Trennung der Ausführung


§ 21 wird in 6 Vorschriften zitiert

Wird ein Auftrag, der ein oder mehrere Gebäude umfaßt, nicht einheitlich in einem Zuge, sondern abschnittsweise in größeren Zeitabständen ausgeführt, so ist für die das ganze Gebäude oder das ganze Bauvorhaben betreffenden, zusammenhängend durchgeführten Leistungen das anteilige Honorar zu berechnen, das sich nach den gesamten anrechenbaren Kosten ergibt. Das Honorar für die restlichen Leistungen ist jeweils nach den anrechenbaren Kosten der einzelnen Bauabschnitte zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Freianlagen und raumbildende Ausbauten.

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Zitierungen von § 21 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 HOAI Grundlagen des Honorars
... die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dienen. (8) Die §§ 20 bis 22 und 32 gelten sinngemäß; § 23 gilt sinngemäß für ...
§ 62 HOAI Grundlagen des Honorars
... nach dem Kostenanschlag. (3) § 10 Abs. 3 und 3a sowie die §§ 21 und 32 gelten sinngemäß. (4) Anrechenbare Kosten sind bei Gebäuden und ...
§ 67 HOAI Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken
... anrechenbar. Im übrigen gilt § 62 sinngemäß. (3) Die §§ 21 und 66 gelten sinngemäß. (4) Das Honorar für Leistungen bei der ...
§ 69 HOAI Grundlagen des Honorars
... Technischen Ausrüstung wesentlich beeinflußt werden. (7) Die §§ 20 bis 23, 27 und 32 gelten ...
§ 97 HOAI Grundlagen des Honorars bei der Entwurfsvermessung
... vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach § 6 zu berechnen. (6) § 21 gilt sinngemäß. (7) Umfaßt ein Auftrag Vermessungen für mehrere ...
§ 98 HOAI Grundlagen des Honorars bei der Bauvermessung
... so ist das Honorar als Zeithonorar nach § 6 zu berechnen. (5) Die §§ 21 und 97 Abs. 3 und 7 gelten ...


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