§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nummer 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs.
Frühere Fassungen von § 31b RVG
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Zitate in Änderungsvorschriften2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ... Nach der Angabe zu § 31a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen". d) Nach der Angabe zu § 38 wird ... oder einen niedrigeren Wert festsetzen." 17. Nach § 31a wird folgender § 31b eingefügt: „§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen ... 17. Nach § 31a wird folgender § 31b eingefügt: „§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand einer Einigung nur eine ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
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