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§ 4 - Solingenverordnung (SolingenV)
V. v. 16.12.1994 BGBl. I S. 3833; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2-2 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2-2 Warenzeichenrecht
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§ 4 Außerkrafttreten
§ 4 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 SolingenV offen
1Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum auf der Grundlage eines gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2411 gestellten Antrags die hiernach geschützte Angabe in das Unionsregister nach der Verordnung (EU) 2023/2411 einträgt oder über den Antrag anderweitig abschließend entscheidet. 2Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Text in der Fassung des Artikels 6 Geoschutzreformgesetz G. v. 11. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 9 m.W.v. 16. Januar 2026
Frühere Fassungen von § 4 SolingenV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 16.01.2026 | Artikel 6 Geoschutzreformgesetz vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 SolingenV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SolingenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolingenV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 6 AgrarGeoSchRefG Änderung der Solingenverordnung
... vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3833) wird wie folgt geändert: § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Außerkrafttreten ... 1994 (BGBl. I S. 3833) wird wie folgt geändert: § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt an ... geändert: § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „ § 4 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das ...
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