§ 2 - Gesetz zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜGAufhG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 26.03.2002 BGBl. I S. 1219, 1220; zuletzt geändert durch Artikel 338 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 04.04.2002; FNA: 7601-18 Umstellungsrecht
| |

§ 2 Einführung neuer Zinssätze


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Es werden ersetzt:

1.
der "Diskontsatz der Deutschen Bundesbank" oder der "Diskontsatz der Bank deutscher Länder" jeweils durch den "Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs",

2.
der "Basiszinssatz" durch den "Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs",

3.
die "Frankfurt Interbank Offered Rate für die Geldbeschaffung von ersten Adressen auf dem deutschen Markt (FIBOR)" durch die "EURO Interbank Offered Rate-Sätze für die Beschaffung von Sechsmonatsgeld von ersten Adressen in den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion",

4.
der "Lombardsatz der Deutschen Bundesbank" durch den "Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SFR-Zinssatz)",

5.
der "Zinssatz für Kassenkredite des Bundes" durch den um 1,5 Prozentpunkte erhöhten Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes die Bezeichnung von Bezugsgrößen und Zinssätzen nach Maßgabe des Absatzes 1 anzupassen.


Text in der Fassung des Artikels 338 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 2 Gesetz zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 338 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 Gesetz zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DÜGAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DÜGAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 338 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes
...  In § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 26. März ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed