Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2022 aufgehoben

II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFamZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 08.11.2001 BGBl. I S. 3269; aufgehoben durch § 6 A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 123
Geltung ab 05.12.2001; FNA: 2030-14-122 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis dem Bundesverwaltungsamt, soweit es nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig ist. Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.



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