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III. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFamZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 08.11.2001 BGBl. I S. 3269; aufgehoben durch § 6 A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 123
Geltung ab 05.12.2001; FNA: 2030-14-122 Beamte
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III.



Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch für Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt, und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1504) außer Kraft.