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§ 12b - Fischseuchen-Verordnung (FischSeuchV k.a.Abk.)

neugefasst durch V. v. 20.12.2005 BGBl. I S. 3563; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-26 Tierseuchenbekämpfung
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§ 12b Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung



(1) Ist eine Krankheit nach Anhang A Liste II der Richtlinie 91/67/EWG in einem zugelassenen Gebiet oder zugelassenen Fischhaltungsbetrieb in einem nicht zugelassenen Gebiet amtlich festgestellt, gilt § 11 entsprechend.

(2) Ist

1.
eine Krankheit nach Anhang A Liste II der Richtlinie 91/67/EWG in einem nicht zugelassenen Betrieb in einem nicht zugelassenen Gebiet,

2.
eine Krankheit nach Anhang D der Richtlinie 95/70/EG oder

3.
ein Krankheitserreger als Ursache der anormalen Mortalitätsrate

festgestellt, gilt § 9 entsprechend.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Reinigungsanlagen oder Hälterungsbecken, deren Abwässer ins Meer geleitet werden.



 

Zitierungen von § 12b Fischseuchen-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12b FischSeuchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischSeuchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 FischSeuchV Aufhebung der Schutzmaßregeln
...  (7) Angeordnete Schutzmaßregeln gemäß den §§ 12a bis 12c sind aufzuheben, wenn die Krankheit erloschen ist, der Verdacht des Ausbruchs der ...
§ 19 FischSeuchV
... 8a Abs. 1 Satz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 11 Nr. 2 oder § 12b Abs. 2, § 11 Nr. 2 auch in Verbindung mit § 12b Abs. 1, § 10 Nr. 2 Satz 1 oder ... mit § 11 Nr. 2 oder § 12b Abs. 2, § 11 Nr. 2 auch in Verbindung mit § 12b Abs. 1, § 10 Nr. 2 Satz 1 oder § 12a Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 12c ... 8a Abs. 1 Satz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 11 Nr. 2 oder § 12b Abs. 2, § 11 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 12b Abs. 1, § 10 Nr.2 Satz 1, § ... mit § 11 Nr. 2 oder § 12b Abs. 2, § 11 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 12b Abs. 1, § 10 Nr.2 Satz 1, § 12a Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 12c Satz 2, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 10 BmTierSSchV Verbringungsverbot für bestimmte Waren (vom 01.05.2014)
... eines Ausbruchs einer dieser Erkrankungen Schutzmaßregeln nach § 12a oder § 12b der Fischseuchen-Verordnung unterliegen. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, soweit sich der ...