Eingangsformel - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (15. StVOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3714; Geltung ab 31.12.2005
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Eingangsformel



Es verordnen, jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197),

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auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und

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auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe d in Verbindung mit Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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