Artikel 2 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 2 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-9)


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2006 RuStAÄndG 1974

Die Artikel 3 bis 5 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714), das durch Artikel 3 § 3 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) geändert worden ist, werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. BMIBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMIBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 100 1. BMIBBG Inkrafttreten
... Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel 2 und 47 mit Ablauf des 31. Juli 2006 in Kraft.  ...


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