Artikel 4 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag (105-9)


Artikel 4 ändert mWv. 23. Februar 2006 KrFoGRglG

Das Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2270), geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094), wird aufgehoben.



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