Artikel 14 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 14 Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (2030-1-3)



Die Artikel IX, X, XI § 2 sowie Artikel XIV des Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 31. August 1965 (BGBl. I S. 1007), das zuletzt durch Artikel 1 § 3 Abs. 2 und Artikel III § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1969 (BGBl. I S. 365) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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