Artikel 23 Aufhebung der Verordnung nach § 16 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (2030-5-1)
Die Verordnung nach § 16 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-5-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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