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Artikel 26 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 26 Auflösung des Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des Dienststrafrechts (2031-1/1)



Die Artikel 3 bis 16 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2031-1/1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, werden aufgehoben.