Artikel 77 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 77 Aufhebung des Reichsleistungsgesetzes (214-1-a)



Das Reichsleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1939 (RGBI. I S. 1645; BGBl. III 214-1-a) wird aufgehoben.



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