Artikel 78 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 78 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichsleistungsgesetz - Bestimmung der kreisangehörigen Gemeinden und der zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichte - (214-1-1-a)



Die Erste Durchführungsverordnung zum Reichsleistungsgesetz - Bestimmung der kreisangehörigen Gemeinden und der zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichte - vom 23. Oktober 1939 (RGBI. I S. 2075; BGBl. III 214-1-1-a) wird aufgehoben.



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