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Artikel 82 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 82 Aufhebung der Verordnung über die Ersatzleistungen an die zum Luftschutzdienst herangezogenen Personen und über die Erstattung fortgewährter Leistungen (215-3)



Die Verordnung über die Ersatzleistungen an die zum Luftschutzdienst herangezogenen Personen und über die Erstattung fortgewährter Leistungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 215-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), wird aufgehoben.