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Artikel 89 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 89 Aufhebung des Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (29-5)


Artikel 89 ändert mWv. 23. Februar 2006 ÖDStatG


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