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Artikel 91 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 91 Aufhebung der Verordnung zur Aussetzung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) im Jahre 1983 (29-17-1)


Artikel 91 ändert mWv. 23. Februar 2006 Mikrozensus1983V

Die Verordnung zur Aussetzung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) im Jahre 1983 vom 20. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1493) wird aufgehoben.