(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel
2 und
47 mit Ablauf des 31. Juli 2006 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Februar 2006.