Die
Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom
23. Januar 2006 (BGBl. I S. 86) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 23 Abs. 1 Satz 2 ist das Wort „Restbetrag" durch das Wort „Restbeitrag" zu ersetzen.
- 2.
- In § 23 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
„Sonstige Beiträge werden spätestens am Fünfzehnten des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind."
- 3.
- In § 28f Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 ist nach dem Wort „Beiträge" das Wort „zur" einzufügen.
- 4.
- In § 49 Abs. 3 Satz 2 ist nach dem Wort „zugrunde" das Wort „zu" einzufügen.
- 5.
- In § 51 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort „Wahlankündigung" durch das Wort „Wahlausschreibung" zu ersetzen.
- 6.
- In § 51 Abs. 4 Satz 1 ist jeweils das Wort „Verbände" durch das Wort „Verbänden" zu ersetzen.
- 7.
- In § 77 Abs. 3 ist das Wort „alle" durch das Wort „die" zu ersetzen.
- 8.
- In § 83 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b sind die Wörter „Personen oder Gesellschaften" durch die Wörter „Personen und Gesellschaften" zu ersetzen.
- 9.
- In § 90 Abs. 3 ist die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Absatz 1" zu ersetzen.
- 10.
- In § 99 Abs. 2 Satz 1, § 107 Satz 1 und 4 und § 111 Abs. 1 Nr. 7 ist jeweils das Wort „Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes" durch das Wort „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes" zu ersetzen.