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§ 27 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)

V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622 (Nr. 16); aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 12.04.2006; FNA: 7631-1-37 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 27 Inkrafttreten, Aufhebung geltenden Rechts


§ 27 ändert mWv. 12. April 2006 BerVersV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 14. Juni 1995 (BGBl. I S. 858), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juli 2003 (BGBl. I S. 1388), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. April 2006.



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