Artikel 74 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 74 Änderung der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung


Artikel 74 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 MolkFAusbV § 10, § 11

(806-21-1-166)

Die §§ 10 und 11 der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 513) werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 74 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 74 BMELVBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
V. v. 09.04.2010 BGBl. I S. 421
§ 8 MilchTechnAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 513), die durch Artikel 74 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, außer ...


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