Artikel 127 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 127 Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes


Artikel 127 ändert mWv. 25. April 2006 GleichberG Artikel 8

(400-3)

Artikel 8 I. Nr. 3 Abs. 2, Nr. 4 zweiter Halbsatz, Nr. 5 Abs. 2 Satz 2, Nr. 8 bis 10 und Artikel 8 II. Nr. 5 des Gleichberechtigungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 400-3, veröffentlichten bereinigten Fassung werden aufgehoben.



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