§ 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
1Es ist verboten,
- 1.
- Mittel zum Tätowieren für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen,
- 2.
- Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, als Mittel zum Tätowieren in den Verkehr zu bringen.
2Der bestimmungsgemäße oder vorauszusehende Gebrauch beurteilt sich insbesondere unter Heranziehung der in Satz 1 genannten Mittel, Stoffe und Gemische aus Stoffen, anhand ihrer Kennzeichnung, soweit erforderlich, anhand der Hinweise für ihre Verwendung sowie anhand aller sonstigen die Mittel, die Stoffe oder die Gemische aus Stoffen begleitenden Angaben oder Informationen seitens des Herstellers oder des für das Inverkehrbringen der Mittel zum Tätowieren Verantwortlichen.
Frühere Fassungen von § 26 LFGB
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interne Verweise§ 58 LFGB Strafvorschriften (vom 10.08.2021) ... 9. (aufgehoben) 10. (aufgehoben) 11. entgegen a) § 26 Satz 1 Nr. 1 ein Mittel zum Tätowieren herstellt oder behandelt oder b) § 26 Satz 1 Nr. 2 ... § 26 Satz 1 Nr. 1 ein Mittel zum Tätowieren herstellt oder behandelt oder b) § 26 Satz 1 Nr. 2 einen Stoff oder ein Gemisch aus Stoffen als Mittel zum Tätowieren in den Verkehr bringt, ...
§ 59 LFGB Strafvorschriften (vom 28.01.2022) ... Satz 1 in Verbindung mit a) § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Futtermittel, b) § 26 Satz 1 ein Mittel zum Tätowieren, einen Stoff oder ein Gemisch, c) § 30 einen ...
§ 68 LFGB Zulassung von Ausnahmen (vom 10.08.2021) ... 1. die Verbote der §§ 5 und 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und der §§ 20, 26 und 30 und 2. nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 5 Satz 1, § 14 Abs. 2 Nr. ...
§ 75 LFGB Übergangsregelungen (vom 10.08.2021) ... mit § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 6 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Nummer 2, § 19, §§ 26 bis 29, § 39 Absatz 1, 2 und 7 sowie § 58 Absatz 1 Nummer 11, 12 und 17 Buchstabe a und ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 29.06.2009 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... Die Nummer 11 wird wie folgt gefasst: „11. entgegen a) § 26 Satz 1 Nr. 1 ein kosmetisches Mittel herstellt oder behandelt oder b) § 26 ... 26 Satz 1 Nr. 1 ein kosmetisches Mittel herstellt oder behandelt oder b) § 26 Satz 1 Nr. 2 einen Stoff oder eine Zubereitung aus Stoffen als kosmetisches Mittel in den Verkehr ...
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... die Wörter „Mitteln zum Tätowieren und" eingefügt. 17. § 26 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden jeweils die Wörter ... Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Anordnungen, die der Durchführung von Verboten nach § 26 Satz 1 oder § 30 oder Geboten nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Satz 1 Buchstabe ... ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „der §§ 5, 12, 26 und 30" durch die Wörter „der §§ 5 und 30" ersetzt. 52. ... mit § 4 Absatz 1 Nummer 2 und § 6 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Nummer 2, § 19, §§ 26 bis 29, § 39 Absatz 1, 2 und 7 sowie § 58 Absatz 1 Nummer 11, 12 und 17 Buchstabe a und ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
Zitate in aufgehobenen TitelnKosmetik-Verordnung
neugefasst durch B. v. 07.10.1997 BGBl. I S. 2410; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1054
§ 5f KosmetikV Ausnahmen für die Einfuhr (vom 15.08.2007) ... oder des Artikels 14 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 das Verbot des § 26 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ...
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