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Artikel 9 - Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FZV-EV k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2007 GebOSt § 2, Anlage, mWv. 30. April 2006 Anlage

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. März 2006 (BGBl. I S. 543), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 1 Nr. 11 wird die Angabe „nach § 29a Abs. 2 oder der Anzeige nach § 29c Abs. 2 StVZO" durch die Angabe „nach § 24 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder der Anzeige nach § 25 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.

2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Der 1. Abschnitt wird wie folgt geändert:

aa)
In der Überschrift zu Unterabschnitt A. wird nach dem Wort „Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung" ein Komma und das Wort „Fahrzeug-Zulassungsverordnung" eingefügt.

bb)
In den Gebührennummern 119.5 und 119.7 wird jeweils das Wort „Fahrzeugscheinen" durch die Wörter „Zulassungsbescheinigungen Teil I" ersetzt.

cc)
In Gebührennummer 123 werden die Wörter „eines Fahrzeugbriefes" durch die Wörter „einer Zulassungsbescheinigung Teil II" ersetzt.

dd)
In Gebührennummer 124 wird das Wort „Fahrzeugbrief" durch die Wörter „Zulassungsbescheinigung Teil II" ersetzt.

ee)
In Gebührennummer 131 werden die Wörter „eines verlorenen Fahrzeugbriefes" durch die Wörter „einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II" ersetzt.

b)
Der 2. Abschnitt wird wie folgt geändert:

aa)
In der Überschrift zu Unterabschnitt A. wird nach dem Wort „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" ein Komma und das Wort „Fahrzeug-Zulassungsverordnung" eingefügt.

bb)
In der Gebührennummer 202.9 wird die Betragsangabe „1,80" durch die Betragsangabe „1,50 bis 10,00" ersetzt.

cc)
Die Gebührennummer 221 wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Angabe „§ 25 Abs. 1 StVZO" wird durch die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 4 FZV" ersetzt.

bbb)
Es wird folgender Absatz angefügt:

„Die Gebühren nach Nummern 221.1, 221.2, 221.6 und 221.7 erhöhen sich im Falle des Umtauschs des Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II um 5,10 Euro."

dd)
In der Gebührennummer 223 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 StVZO" durch die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 4 FZV" ersetzt.

ee)
Die Gebührennummer 227 wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Angabe „§ 25 Abs. 1 StVZO" wird durch die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 4 FZV" ersetzt.

bbb)
Es wird folgender Absatz angefügt:

„Die Gebühren nach Nummern 227.1 bis 227.5 erhöhen sich im Falle des Umtauschs des Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II um 5,10 Euro."

ff)
In den Gebührennummern 221.6 und 227.4 werden jeweils die Wörter „nach vorübergehender Stillegung" durch die Wörter „nach Außerbetriebsetzung" ersetzt.

gg)
In den Gebührennummern 223, 231.2 und 236 werden jeweils die Wörter „des Fahrzeugbriefs" jeweils durch die Wörter „der Zulassungsbescheinigung Teil II" ersetzt.

hh)
Die Gebührennummer 224 wird wie folgt gefasst:

„224 Außerbetriebsetzung".

ii)
In der Gebührennummer 224.3 werden die Wörter „§ 27a StVZO gleichzeitig mit der endgültigen Stillegung" durch die Wörter „§ 15 FZV gleichzeitig mit der Außerbetriebsetzung" ersetzt.

jj)
In der Gebührennummer 224.4 werden die Wörter „§ 27a StVZO zu einem anderen Zeitpunkt als dem der endgültigen Stillegung" durch die Wörter „§ 15 FZV zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Außerbetriebsetzung" ersetzt.

kk)
In der Gebührennummer 225 wird die Angabe „(Fahrzeugschein)" gestrichen.

ll)
In der Überschrift der Nummer 4 wird nach der Bezeichnung „StVZO" ein Komma und die Bezeichnung „FZV" eingefügt.

mm)
In den Gebührennummern 254 und 255 wird jeweils nach dem Wort „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" ein Komma und das Wort „der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" eingefügt.

c)
Im 3. Abschnitt wird in Gebührennummer 413 im Kopf der Tabelle und in der Fußnote 2 jeweils die Angabe „§ 21c StVZO" durch die Angabe „§ 23 StVZO" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 FZV-EV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV-EV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 FZV-EV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 2 Nr. 23 Buchstabe b und c und Nr. 24 sowie die Artikel 8a, 8b und 9 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb und Doppelbuchstabe ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2108
Artikel 3 VerkRÄnduBKrFQV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) geändert worden ist, wird wie folgt ...