Das
Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom
24. April 2006 (BGBl. I S. 926), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 365 wie folgt gefasst:
„§ 365 (weggefallen)".
- 2.
- In § 341 Abs. 2 wird die Angabe „6,5 Prozent" durch die Angabe „4,2 Prozent" ersetzt.
- 3.
- In § 344 Abs. 4 wird die Angabe „25 vom Hundert" durch die Angabe „30 vom Hundert" ersetzt.
- 4.
- § 363 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung. Er zahlt an die Bundesagentur für das Jahr 2007 6,468 Milliarden Euro, für das Jahr 2008 7,583 Milliarden Euro und für das Jahr 2009 7,777 Milliarden Euro. Für die Kalenderjahre ab 2010 verändert sich der Beitrag des Bundes jährlich entsprechend der Veränderungsrate der Steuern vom Umsatz; hierbei bleiben Änderungen der Steuersätze im Jahr ihres Wirksamwerdens unberücksichtigt."
- b)
- Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2.
- 5.
- § 365 wird aufgehoben.
- 6.
- In § 421c wird die Angabe „§ 363 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 363 Abs. 2 Satz 1" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Artikel 14 HBeglG 2006 Inkrafttreten ... Kalendermonats in Kraft. (3) Artikel 3, Artikel 4 Nr. 1 und 2, Artikel 5, Artikel 7 Nr. 1, 2 und 4 bis 6 sowie Artikel 8 Nr. 1 und 2 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2007 in ...
Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706