§ 3 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... 89 Erhebungsart, Periodizität". 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Erhebungseinheiten ... 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die ... geometrischen Flächenobjekten, die im Liegenschaftskataster oder in anderen Unterlagen der in § 3 genannten Stellen geführt werden." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
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