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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen (2. VerbrStuMonopolRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130 (Nr. 43); Geltung ab 01.10.2006, abw. davon siehe Art 6
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Artikel 1 Änderung der Branntweinsteuerverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 BrStV § 8, § 41, § 45, § 46, § 51, § 7, § 9, § 42, § 34, § 48

Die Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. September 2004 (BGBl. I S. 2334), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht und vor § 48a wird jeweils die Angabe „Zu § 150 Nr. 8 des Gesetzes" durch die Angabe „Zu § 150 Nr. 3 des Gesetzes" ersetzt.

2.
§ 8 Abs. 1 Satz 4 bis 6 wird aufgehoben.

3.
§ 41 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

b)
Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 werden aufgehoben.

4.
§ 45 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 41 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2, 3 Satz 1, 3 und 4, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2 und 4, Abs. 6 und 7 Satz 1" durch die Angabe „§ 41 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bis 4, 5 Satz 1, 2 und 4, Abs. 6 und 7 Satz 1" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „§ 41 Abs. 3 Satz 1 und 3" durch die Angabe „§ 41 Abs. 3 Satz 1 und 2" ersetzt.

5.
§ 46 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „eines Monats" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 wird die Angabe „1,5 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

c)
In Absatz 8 wird die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.

6.
§ 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird aufgehoben.

b)
Die bisherige Nummer 2 wird neue Nummer 1; in ihr werden die Angabe „§ 8 Abs. 1 Satz 6" und das anschließende Komma gestrichen.

c)
Folgende neue Nummer 2 wird eingefügt:

„2.
entgegen § 12 Abs. 3 Obstbranntwein unter Steueraussetzung versendet,".

d)
Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:

„7a.
entgegen § 26 Abs. 2 Satz 1 einen Erlaubnisschein nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt".

7.
In § 7 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b, § 9 Abs. 1 Satz 1 sowie § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 2 wird jeweils die Angabe „2 Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt.

8.
In § 34 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 und § 48 Abs. 4 Satz 2 wird jeweils die Angabe „15. Tag" durch die Wörter „zehnten Tag" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. VerbrStuMonopolRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. VerbrStuMonopolRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 2. VerbrStuMonopolRÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich Absatz 2 am 1. Oktober 2006 in Kraft. (2) Die Artikel 1 , 4 und 5 treten am 1. Januar 2007 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 3 VStuBrennOÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. September 2006 (BGBl. I S. 2130), wird wie folgt geändert:  ...