Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestVNB k.a.Abk.)

B. v. 05.10.2006 BGBl. I S. 2199 (Nr. 45); Geltung ab 11.10.2006
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 11. Oktober 2006 EGKTestV § 6

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 2. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2189) in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der ab dem 11. Oktober 2006 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 9. November 2005 in Kraft getretene Verordnung vom 2. November 2005 (BGBl. I S. 3128),

2.
den am 11. Oktober 2006 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund

zu 1. des § 291b Abs. 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) eingefügt worden ist,

zu 2. des § 291b Abs. 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197).

(gesamter Text und Historie siehe Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte)



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