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§ 22 - Berufsförderungsverordnung (BFöV)

§ 22 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 22 BFöV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 20 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 27.08.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
vom 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
aktuellvor 27.08.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 BFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... 2a Erstattung von Aufwendungen für die Berufsberatung". c) Die Angabe zu § 22 wird durch folgende Angabe ersetzt: „§ 22 (weggefallen)".  ... c) Die Angabe zu § 22 wird durch folgende Angabe ersetzt: „ § 22 (weggefallen) ". d) Nach der Angabe zu § 32 wird folgende Angabe eingefügt:  ... Berufung oder Einstellung entstandenen notwendigen Kosten der Maßnahme." 15. § 22 wird aufgehoben. 16. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...

Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
...  „§ 10 Zahl der Unterrichtsstunden". c) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Beiträge zur Kranken- und ... c) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung". d) Die Angabe zu § 30 ... Fassung. (4) § 20 Absatz 2 gilt entsprechend." 20. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 22 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung". b) In Absatz 1 werden nach ...