§ 22 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 22 BFöV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung ... 2a Erstattung von Aufwendungen für die Berufsberatung". c) Die Angabe zu § 22 wird durch folgende Angabe ersetzt: „§ 22 (weggefallen)". ... c) Die Angabe zu § 22 wird durch folgende Angabe ersetzt: „ § 22 (weggefallen) ". d) Nach der Angabe zu § 32 wird folgende Angabe eingefügt: ... Berufung oder Einstellung entstandenen notwendigen Kosten der Maßnahme." 15. § 22 wird aufgehoben. 16. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung ... „§ 10 Zahl der Unterrichtsstunden". c) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Beiträge zur Kranken- und ... c) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung". d) Die Angabe zu § 30 ... Fassung. (4) § 20 Absatz 2 gilt entsprechend." 20. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 22 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung". b) In Absatz 1 werden nach ...
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