(9513-1)
Das
Seemannsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1530), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 94 Abs. 3 Satz 1 und § 143a Abs. 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- 2.
- § 102 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- 3.
- § 102b Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im ersten Halbsatz werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- Im zweiten Halbsatz werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- 4.
- In § 141a werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- 5.
- § 142 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- 6.
- § 143 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- 7.
- § 143b wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Im ersten Halbsatz werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- bbb)
- Im zweiten Halbsatz Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
V. v. 02.05.2011 BGBl. I S. 746
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen
V. v. 05.09.2007 BGBl. I S. 2221
Eingangsformel 3. SchKrFürsVÄndV ... bereinigten Fassung, von denen Satz 1 im einleitenden Satzteil zuletzt durch Artikel 324 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), Satz 2 ... bb der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) und Satz 3 zuletzt durch Artikel 324 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) ... bereinigten Fassung, von denen Absatz 1 im einleitenden Satzteil zuletzt durch Artikel 324 Nr. 6 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und Absatz 2 zuletzt durch ... a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und Absatz 2 zuletzt durch Artikel 324 Nr. 6 Buchstabe b der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, ...
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831