Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (BKRUG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



(1) Am Tage nach der Verkündung*) treten in Kraft:

1.
Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 9,

2.
Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b, soweit durch ihn § 10 Abs. 1 Satz 9 bis 11 des Kreditwesengesetzes geschaffen wird,

3.
Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f, soweit durch ihn § 10 Abs. 1e Satz 2 des Kreditwesengesetzes geschaffen wird,

4.
Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe u Doppelbuchstabe bb, soweit durch ihn § 10 Abs. 9 Satz 6 und 7 des Kreditwesengesetzes geschaffen wird,

5.
Artikel 1 Nr. 13 § 10a Abs. 9,

6.
Artikel 1 Nr. 16, soweit durch ihn § 11 Abs. 1 Satz 2 bis 5 des Kreditwesengesetzes geschaffen wird,

7.
Artikel 1 Nr. 29,

8.
Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe d,

9.
Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b und

10.
Artikel 1 Nr. 35 § 26a Abs. 1 Satz 3.

(2) Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe a und b tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. November 2006.



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