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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Markenverordnung (MarkenVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.11.2006 BGBl. I S. 2660 (Nr. 54); Geltung ab 01.01.2007
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2007 MarkenV § 9, § 11, § 12, § 14, § 25, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3

Die Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. September 2006 (BGBl. I S. 2159), wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 wird jeweils die Angabe „§ 8 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 8 Abs. 2 bis 5" ersetzt.

2.
In § 14 Satz 1 werden die Wörter „und nach Form und Inhalt den deutschsprachigen Formblättern entsprechen" gestrichen.

3.
In § 25 Nr. 18 werden vor dem Komma am Ende die Wörter „in gruppierter Form" eingefügt.

4.
Der Anhang*) zur Markenverordnung erhält die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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*)
Der Anhang wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.