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Änderung § 4 Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters vom 27.01.2015

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§ 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.01.2015 geltenden Fassung
§ 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 27.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.01.2015 BGBl. I S. 16
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 4 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

(1) § 4 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2016 außer Kraft.



Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

 

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