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Artikel 7 - Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen (VSchDGEinfG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2006 GKG § 1, § 50, Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 50 wie folgt gefasst:

„§ 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren".

2.
Dem § 1 Nr. 1 wird folgender Buchstabe r angefügt:

„r)
nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz;".

3.
§ 50 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren".

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 2 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

bbb)
In Nummer 3 wird der abschließende Punkt durch das Wort „und" ersetzt.

ccc)
Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:

„4.
über Beschwerden gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde und über Rechtsbeschwerden (§§ 13 und 24 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes)."

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „(§ 54 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 79 Abs. 1 Nr. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes)" durch die Angabe „(§ 54 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 79 Abs. 1 Nr. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes und § 16 Nr. 3 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes)" ersetzt.

4.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
Die Gliederung wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

bb)
Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrevision, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

b)
In der Vorbemerkung 1.2.2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 6 angefügt:

„6.
Beschwerden nach § 13 VSchDG."

c)
Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".

d)
Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrevision, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG".



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VSchDGEinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSchDGEinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 16 2. JustizModG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), wird wie folgt geändert: 1. ...

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... Juli 2006 (BGBl. I S. 1426), 19. den am 29. Dezember 2006 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), 20. den teils am 31. Dezember ...