Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2008 aufgehoben

§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005 (2. FinAusglG2005DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 12. März 2007 1. FinAusglG2005DV 2. FinAusglG2004DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005 vom 30. März 2005 (BGBl. I S. 991) sowie die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2004 vom 15. Februar 2006 (BGBl. I S. 422) außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. März 2007.



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