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Artikel 3 - Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (InsVerfVereinfG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2007 EGInsO Artikel 102, Artikel 103c (neu), Artikel 107

Das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502), wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 102 § 5 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 30 Abs. 1" durch die Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz 1" ersetzt.

2.
Nach Artikel 103b wird folgender Artikel 103c eingefügt:

„Artikel 103c Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

(1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509) am 1. Juli 2007 eröffnet worden sind, sind mit Ausnahme der §§ 8 und 9 der Insolvenzordnung und der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.

(2) Die öffentliche Bekanntmachung kann bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der elektronischen Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung in einem am Wohnort oder Sitz des Schuldners periodisch erscheinenden Blatt erfolgen; die Veröffentlichung kann auszugsweise geschehen. Für den Eintritt der Wirkungen der Bekanntmachung ist ausschließlich die Bekanntmachung im Internet nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung maßgebend."

3.
Artikel 107 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 InsVerfVereinfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVerfVereinfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 InsVerfVereinfG Inkrafttreten
... 1 bis 3 treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 9a RBerNG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509), wird wie folgt geändert: 1. Dem ...