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Artikel 2 - Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften (8. VAGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 02.06.2007; FNA: 7631-1/3 Versicherungsaufsichtsrecht
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Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. Juni 2007 FinDAG § 15, § 16

Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606), wird wie folgt geändert:

1.
§ 15 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „durch eine auf Grund" werden durch die Wörter „durch die Bestellung eines Abwicklers nach § 81f Abs. 1 Satz 2, durch eine auf Grund des § 83b Abs. 2 auch in Verbindung mit Maßnahmen nach § 83b Abs. 3 oder" ersetzt.

b)
Die Angabe „§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 1a Abs. 1 Satz 2" wird durch die Angabe „§ 1a Abs. 1" ersetzt.

c)
Nach der Angabe „§ 113 Abs. 1" wird ein Komma gesetzt und die Angabe „§ 121a Abs. 1 Satz 1, § 128 Satz 3" eingefügt.

2.
Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Einnahmen aus rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldern, aus Erstattungen für Aufwendungen in Zusammenhang mit Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten, aus Veröffentlichungen, vermischte Einnahmen sowie Zinsen aus der Anlage überschüssiger Liquidität, die bei der Umlageerhebung für die Jahre 2002 und 2003 nicht berücksichtigt wurden, sind von den Kosten des Umlagejahres 2007 abzuziehen."

 
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Zitierungen von Artikel 2 Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 8. VAGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. VAGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 12 FRUG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 923) geändert worden ist, werden die Wörter ...