§ 7 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 647
Artikel 2 LuftSiSchulVEV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung ... der Prüfungsteilnehmer zu entrichten." 3. Die bisherigen §§ 4 bis 7 werden die §§ 5 bis 8. 4. In dem neuen § 7 wird die Angabe 7 und ... zu entrichten." 3. Die bisherigen §§ 4 bis 7 werden die §§ 5 bis 8. 4. In dem neuen § 7 wird die Angabe 7 und 8" durch die Angabe ... bisherigen §§ 4 bis 7 werden die §§ 5 bis 8. 4. In dem neuen § 7 wird die Angabe 7 und 8" durch die Angabe 12 und 13" ersetzt. 5. ...
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