Artikel 9 - Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften (MedProdRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2007 GKV-WSG Artikel 1, Artikel 12, Artikel 46

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 1 Nr. 190 wird in § 282 Abs. 1 Satz 1 die Angabe „1. Januar 2008" durch die Angabe „1. Juli 2008" ersetzt.

2.
In Artikel 12 Nr. 2 Buchstabe b wird das Wort „Zuschusses" durch das Wort „Beitrages" ersetzt.

3.
Artikel 46 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

„(7) Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe b und Nr. 213 sowie Artikel 44 Nr. 5 Buchstabe c treten am 1. Juli 2007 in Kraft."

b)
In Absatz 9 wird die Angabe „Artikel 26 bis 29" durch die Angabe „Artikel 26 bis 28, 29 Nr. 3" ersetzt.

c)
Absatz 10 wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Angabe „Artikel 17," wird die Angabe „Artikel 29 Nr. 1, 2 und 4," eingefügt.

bb)
Die Angabe „Artikel 44 Nr. 1 bis 4, Nr. 5 Buchstabe a, b, d und c" wird durch die Angabe „Artikel 44 Nr. 1 bis 4, Nr. 5 Buchstabe a, b und d" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 MedProdRuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedProdRuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1595
Artikel 6 EGBNichtrSchG Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
... vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1066), wird wie folgt geändert: 1. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed