In Nummer 58 der Anlage
1 des
Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) werden in Spalte 2
- 1.
- die Wörter Nebenarm An der Lachswehr," und die Wörter den beiden Altarmen an der Teerhofinsel" gestrichen und
- 2.
- die Wörter Nebenarm Stadttrave" durch die Wörter Nebenarm Stadttrave (von der Abzweigung aus der Kanaltrave bis zur Südkante der Wipperbrücke)" ersetzt.
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930