Änderung § 48 ViehVerkV vom 09.03.2010

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§ 49 ViehVerkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.03.2010 geltenden Fassung
§ 48 ViehVerkV n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 198

(Text alte Fassung)

§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Die Viehverkehrsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2003 (BGBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Artikel 411 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.






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